Enrico Neitzel und Redwan Bouhlali GbR
Kieler Str. 10
42107 Wuppertal
(nachfolgend „Agentur“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Agentur und Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“).
(2) Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsbeschreibung der Agentur
(1) Die Agentur erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Telefonakquise, Outbound-Telefonie, Leadgenerierung, Terminvereinbarung, Follow-up-Calls, Skripterstellung, Qualifizierung von Interessenten, Reporting sowie Dokumentation von Gesprächsergebnissen.
(2) Die Agentur schuldet keinen bestimmten werblichen oder wirtschaftlichen Erfolg im Sinne eines Werkvertrags (§ 631 BGB). Insbesondere werden weder ein bestimmter Umsatz, eine bestimmte Abschlussquote noch eine bestimmte Anzahl an Terminen garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Die Agentur führt Telefonkontakte ausschließlich auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen durch. Der Kunde ist für die inhaltliche Richtigkeit sowie die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Kontaktdaten, Zielkundenlisten und Inhalte verantwortlich.
(4) Die Agentur ist in der Ausgestaltung der Leistungserbringung frei und berechtigt, Gesprächsabläufe, Priorisierungen und Vorgehensweisen nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) festzulegen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(5) Die Agentur ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten ganz oder teilweise Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen (UWG, DSGVO)
(1) Telefonische Kontaktaufnahmen erfolgen ausschließlich unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 7 UWG.
(2) Bei B2B-Kontakten führt die Agentur Telefonate nur dann durch, wenn ein mutmaßliches Interesse des Angerufenen besteht oder der Kunde eine entsprechende dokumentierte Einwilligung vorlegt.
(3) Bei B2C-Kontakten werden Telefonanrufe ausschließlich durchgeführt, sofern der Kunde eine wirksame, dokumentierte Einwilligung der betroffenen Person nachweisen kann.
(4) Der Kunde ist allein verantwortlich für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der übergebenen Leads, Datenlisten und Kontaktdaten, insbesondere im Sinne von Art. 6 DSGVO.
(5) Die Parteien schließen – soweit erforderlich – einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird.
(6) Die Agentur ist berechtigt, Gesprächsnotizen, Ergebnisdaten sowie Telefonaufzeichnungen (letztere ausschließlich nach vorheriger wirksamer Einwilligung) zu speichern, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zielkundenlisten, Inhalte, Materialien und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung.
(2) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung oder verzögert diese, bleibt der Vergütungsanspruch der Agentur unberührt.
(3) Der Kunde sichert zu, dass sämtliche überlassenen Daten frei von Rechten Dritter sind und unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben wurden.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen und Ergebnisse unverzüglich zu überprüfen. Spätere Einwendungen sind ausgeschlossen, soweit diese bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären.
§ 5 Vertragsschluss
(1) Verträge können schriftlich, in Textform, elektronisch, fernmündlich oder über digitale Systeme der Agentur geschlossen werden.
(2) Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind rechtsverbindlich. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Inhalt mündlicher Vereinbarungen nachträglich in Textform zu bestätigen. Maßgeblich ist in diesem Fall der bestätigte Inhalt, sofern der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
§ 6 Vergütung und Zahlungsmodalitäten
(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Bei vereinbarter Ratenzahlung wird bei Verzug von zwei aufeinanderfolgenden Raten die gesamte Restvergütung sofort fällig.
(4) Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen per SEPA-Firmenlastschrift (B2B) einzuziehen. Der Kunde erteilt hierfür ein entsprechendes Mandat in Textform.
(5) Kosten, die durch Rücklastschriften oder unberechtigte Zahlungsrückgaben entstehen, trägt der Kunde.
(6) Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag. Ist dort keine ausdrückliche Regelung getroffen, beträgt die Mindestlaufzeit drei (3) Monate.
(2) Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(3) Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Mindestvertragslaufzeit ist ausgeschlossen.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Kündigungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 8 Liefer- und Leistungshindernisse
(1) Verzögerungen der Leistungserbringung, die auf verspätete oder unvollständige Mitwirkungshandlungen des Kunden zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
(2) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
(3) Bei einem Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen.
§ 9 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält an sämtlichen von der Agentur erstellten Berichten, Skripten, Auswertungen, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(3) Eine Weitergabe oder sonstige Überlassung der Arbeitsergebnisse an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Agentur in Textform unzulässig.
§ 10 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur:
a) bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
b) bei Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Datenverluste ist ausgeschlossen, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde keine angemessenen Datensicherungsmaßnahmen vorgenommen hat und kein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vorliegt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
(2) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden bereitgestellten, rechtswidrigen Daten oder Inhalte geltend gemacht werden.
(3) Die Agentur übermittelt personenbezogene Daten an Dritte ausschließlich, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage besteht.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
(2) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen AGB.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(5) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Wuppertal.
§ 13 Referenznennung und Eigenwerbung
(1) Die Agentur ist berechtigt, den Kunden unter Nennung von Firma und Logo als Referenz zu benennen und zu Marketing- und Eigenwerbezwecken (z. B. Website, Präsentationen, Social Media) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
(2) Ein Widerspruch oder Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.